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Gesellschaft
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01 - Die Dritte Macht
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Rechtsprechung
Alias
Rechtsprechung

Beschreibung - Autor: PR-Redaktion

Die Rechtsprechung in andern Kulturen kann völlig anderen Grundsätzen folgen als in der irdischen Kultur, bei der als Rechtsgrundsatz gilt, daß jemand so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ihm eine Schuld nachgewiesen worden ist. Ebenso gehört zu den Grundrechten das schon von den Römern entwickelte "audiatur et altera pars" - auch die andere Partei muß gehört werden, also Kläger und Beklagter.
 
Das muß aber keineswegs in allen Kulturen so sein. Es ist durchaus denkbar, das in einigen Kulturen Recht gesprochen wird, ohne daß der Beklagte überhaupt befragt wird. Auch können ganz andere Motive für die Rechtsprechung gelten - etwa die im Mittelalter in Deutschland vertretene Forderung, daß "Ruhe in der Gesellschaft" Vorrang vor allem anderen habe.
 
Unter einem solchen Gesetz konnte es durchaus vorkommen, daß man einen Schwerverbrecher ungestraft laufenließ, nur damit es keinen Aufruhr in der Stadt durch seine Freunde oder Anhänger gab. Rechtsprechung in Science-Fiction-Romanen kann daher allen erdenklichen Richtlinien folgen. In anderen Kulturen ist alles möglich.


Quellen: Glossareintrag in PR 1963
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