Als Parafähigkeiten, paranormale Fähigkeiten oder Paragaben bezeichnet man psionische Fähigkeiten.
Bei den Lemurern hießen sie Abjin-Sinne.
Im von der Entität ES angelegten Galaktischen Rätsel wurden die Parafähigkeiten mystisch als Oberes Wissen umschrieben.
Die Todringer in Chanda bezeichnen sie als Verschmähte Gaben. (PR 2602)
Mithilfe von Psichogonen können auch Personen ohne Parafähigkeiten Psi-Kräfte einsetzen. (PR 1259)
Parabegabte
Personen mit Fähigkeiten der Extrasensory Perception (ESP), bzw. der Außersinnlichen Wahrnehmung (ASW), werden oft auch als Esper bezeichnet. Man nennt den Einsatz ihrer Gaben (insbesondere Telepathie) auch »espern«.
Die Kartanin aus M 33 bezeichneten Personen mit (latenten) paranormalen Fähigkeiten allgemein als Esper. Diese Fähigkeiten wurden mithilfe von Paratau aktiviert und traten von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen nur bei Frauen auf.
Personen mit Parafähigkeiten werden in der Serie auch oft als Mutanten bezeichnet, da im Perryversum auf Terra vor allem im 20. Jahrhundert Parabegabte auftraten, deren Fähigkeiten meist aus Mutationen im Zusammenhang mit Atombombenexplosionen und anderen Anwendungen der Atomenergie resultierten. Wie Laury Marten und Ribald Corello zeigten, waren diese Parafähigkeiten in gewisser Weise vererbbar.
Es gibt im Perryversum allerdings Spezies, wie zum Beispiel Ilts, Mooffs, Okefenokees, Paramags, oder Volksgruppen, wie zum Beispiel Antis, Moduls, Vincraner, bei denen alle Individuen über Parafähigkeiten verfügen.
Die Psi-Fähigkeiten wurden in einer Psi-Klassifizierungsskala verschiedenen Klassen zugeteilt.
Siehe auch: Altmutanten, Mutantenkorps, Monochrom-Mutanten
Gemessen wird die Parafähigkeit in Kalup. Der Wert spiegelt allerdings lediglich das vorhandene Potenzial wider. Hinsichtlich der Fähigkeit eines Parabegabten ist der Wert nicht aussagekräftig. Laut Pensor sind dafür auch geistige Qualitäten „wie Bereitschaft, Hingabe, Konzentrationsvermögen oder passende Selbsteinschätzung“ von Bedeutung, um das Potenzial auch richtig nutzen zu können. (PR 2866, Kap. 1)